Deutsch-Türkischer Rechtsverkehr

Wir sind in den klassischen Rechtsgebieten tätig. Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Unternehmen.

Bei der Bearbeitung zahlreicher Mandate ist allerdings sowohl die Kenntnis des deutschen als auch ausländischen Rechts notwendig. Dies trifft etwa bei vielen unserer Mandate zu, bei denen der Bezug zur Türkei über die (frühere) Staatsangehörigkeit oder über sonstige Anknüpfungspunkte hergestellt ist. Hier sind vertiefte Kenntnisse im internationalen Privatrecht und ggf. auch im türkischen Recht unabdingbar.

Das Internationale Privatrecht betrifft das Kollisionsrecht, das Verweisungsrecht, mithin die Gesamtheit der Rechtssätze, die festlegen, welche von mehreren möglichen nationalen Rechtsordnungen in einem Kollisionsfall zur Anwendung kommt (z.B. Deutscher heiratet Türkin in der Türkei, welches Recht gilt vor dem deutschen Gericht?). Es ist also durchaus denkbar und auch tägliche Praxis, dass ein deutsches Gericht ggf. auch ein nichtdeutsches Gesetz anwenden muss, da das Internationale Privatrecht in eine andere Rechtsordnung verweist.

Die Tätigkeit erfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Familienrechtsstreitigkeiten (Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Kindesentziehung, etc).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Erbrechtsstreitigkeiten (Erbenbestimmung, gesetzliche Erbfolge, gewillkürte Erbfolge - Testament, Erbvertrag - , Pflichtteil; Unterscheidung bewegliches / unbewegliches Vermögen; Anwendung von internationalen Abkommen).

Anwendung des richtigen nationalen Rechts bei Schuldverhältnissen (internationales Kaufrecht, Internationale Verträge, Verkehrsunfälle im Ausland etc).

Die Kanzlei stellt als besonderes Leistungsangebot ihre Sachkompetenz auf dem Gebiet des türkischen Rechts zur Verfügung. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, über unsere Kanzlei Korrespondenz mit weiteren Berufsträgern wie Anwälte und Steuerberater in der Türkei zur Wahrnehmung von rechtlichen und persönlichen Interessen zu führen. 

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei, wo sich zahlreiche deutsche Staatsbürger und Unternehmen bereits niedergelassen haben oder sich niederzulassen gedenken. RA Emre Hizli verfügt in diesem Zusammenhang über ein beachtliches Netzwerk, in dem sich zahlreiche türkische Kollegen, Behörden und Kammern, aber auch zahlreiche deutsche und türkische Unternehmen in der Türkei befinden. Hier greifen inzwischen auch die Erfahrungen aus seiner ehrenamtlichen Tätigkeit als ehemaliger Vorstandsvorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, kurz TIAD (Infos unter www.tiad.de ). Er begleitet Mandanten im Rahmen ihrer Investitionen in die Türkei und betreut und berät diese in allen anfallenden Angelegenheiten nach deutschem und türkischem Recht. Hervorzuheben sind hier die rechtlichen und sozialen Verbindungen der Stadt Nürnberg zu deren Partnerstadt Antalya, aber auch der Metropolregion Nürnberg zur „Metropolregion Izmir“, vgl. auch unter ausgewählten Themen: Metropolregionen Nürnberg - Izmir.

 

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