Sozialrecht

Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Bayerischen Landessozialgericht a.D. ANTON RUBENBAUER kann vor allem in den Bereichen des Sozial- und Sozialversicherungsrechts auf eine 30-jährige berufliche Erfahrung als Richter zurückgreifen. Herr Rubenbauer ist vornehmlich für diese Bereiche zuständig.

Im Rahmen der Tätigkeit der Rechtsanwälte stellen sich immer auch Fragen zum Sozialrecht, so etwa im Bereich des Arbeitsrechts, des Mietrechts und des Familienrechts, da in diesen Bereichen gewisse Lebenssituationen zu Folgen führen, die sozialrechtliche Problemstellungen betreffen (etwa der gekündigte Arbeitnehmer, der seinen Lebensunterhalt nunmehr ohne Beschäftigung bestreiten muss).

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

  • Allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung);
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Recht des Familienlastenausgleichs
  • Recht der Eingliederung Behinderter
  • Sozialhilferecht,
  • Ausbildungsförderungsrecht

 

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