Das Baurecht umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen, wobei hier Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung zu beachten sind:
1. Privates Bauvertragsrecht
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche (Beweissicherung, Beweisverfahren, Privatgutachten, Bauhandwerkersicherungshypothek)
- Werklohnklage des Bauunternehmers (Bauvertrag, Vereinbarung der VOB, Werklohn, Umfang des Werklohnanspruchs - Nebenleistungen, Mehrleistungen, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen. Leistungen ohne Auftrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag, GMP-Vertrag, Stundenlohnvertrag; Sicherheitsleistungen; Fälligkeit; Honorarklage des Sonderfachmannes
- Klage auf Mängelbeseitigung - Nachbesserung / Nacherfüllung Baumangel
- Gewährleistungsklage (Mängelrechte) nach BGB / nach VOB
- Einwendungen der Baubeteiligten im Bauprozess - Vertragliche Haftungsfreizeichnungen, unterlassener Vorbehalt, Verwirkung, Anfechtung und Organisationsverschulden, Verjährung. Aufrechnung, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte etc.
- Zwangsvollstreckung in Bausachen
2. Recht der Architekten und Ingenieure
v.a. Honorarklage des Architekten / Ingenieurs (Anwendung HOAI)
3. Recht der öffentlichen Vergabe
4. Öffentliches Baurecht
- Bauordnungsrecht - Baugenehmigung, Bauvorschriften etc.
- Bauplanungsrecht etc.
5. Türkisches Baurecht