Türkisches Recht

Die internationalen Verflechtungen im sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich, mithin das Internationale Privatrecht verlangen nicht selten die Anwendung einer anderen Rechtsordnung. Hierzu zählt unter anderem das Türkische Recht, welches nicht nur in der Türkei, sondern auch hier in Deutschland zur Anwendung kommen kann. Man denke etwa an Rechtsverhältnisse zwischen türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland leben, Schuldverhältnisse zwischen Unternehmen in Deutschland und der Türkei, Unternehmens- und Wohnsitzgründungen deutscher Staatsbürger in der Türkei etc. Hieraus können auch Rechtsprobleme resultieren, die ggf. nur mit dem Türkischen Recht zu lösen sind.

Unter dem Blickwinkel der Investitionen in der Türkei (Gesellschaftsgründungen, Beteiligungen und dergleichen) hat das Türkische Recht schon lange für zahlreiche deutsche Investoren an Bedeutung gewonnen.

Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche:

1. Internationales Privatrecht in der Türkei

2. Materielles Recht:

  • Türkisches Familienrecht
  • Türkisches Erbrecht
  • Türkisches Miet-, Wohnungseigentums- und Pachtrecht
  • Türkisches Immobilienrecht
  • Türkisches Baurecht
  • Türkisches Gesellschaftsrecht
  • Türkisches Handelsrecht
  • Türkisches Arbeitsrecht
  • Türkisches Wirtschaftsrecht
  • Türkisches Steuerrecht
  • Türkisches Ausländerrecht
  • Türkisches Strafrecht
  • Türkisches Verkehrsrecht
  • Türkisches Verwaltungsrecht

3. Türkisches Anerkennungs- und Zwangsvollstreckungsrecht

  • Anerkennung von Urteilen in der Türkei
  • Beitreibung von Forderungen in der Türkei

 

etc.

Zum Seitenanfang