Das Arbeitsrecht unterliegt - wie das Sozialrecht - einem stetigen Wandel. Hier ist es von besonderer Wichtigkeit, sich den ständigen Änderungen und Neuregelungen anzunehmen und eine hierauf abgestimmte Beratungspraxis anzubieten.
Das Arbeitsrecht ist das Recht der Arbeitsverhältnisse und gliedert sich in das Individualarbeitsrecht, das Kollektivarbeitsrecht und das Arbeitsschutzrecht. In allen Bereichen die Kanzlei außergerichtlich und gerichtlich im Urteils- bzw. Beschlussverfahren tätig. Wir vertreten generell sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite, im Einzelfall jedenfalls nur eine der Seiten.
Das Kerngeschäft in diesem Bereich fällt auf Arbeitgeberkündigungen, so dass wir überwiegend mit der Erhebung von Kündigungsschutzklagen gegen betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigungen verbunden mit weiteren Ansprüchen (Lohn, Urlaub, Zeugnis, Abfindung etc.) beauftragt werden. ACHTUNG: Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der jeweiligen Kündigung.
Die Tätigkeit bezieht sich im Wesentlichen auf folgende Rechtsfragen:
A. Individualarbeitsrecht
1. Arbeitsvertragsrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB; Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages; Ansprüche aus Vertrag, v.a. Lohn / Vergütung etc.)
- Handelsgesetzbuch (HGB)
- Beschäftigtenschutzgesetz
- Nachweisgesetz (NachwG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (Teilzeit, Befristung, TzBfG)
- Altersteilzeitgesetz (AltersteilzeitG)
- Lohnfortzahlungsgesetz (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, LFZG)
- Bundesurlaubsgesetz (Urlaub, BUrlG)
- Kündigungsschutzgesetz (Kündigungsschutzklage, personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung, Abfindung, Zeugnis, Vergleichsverhandlungen, Kündigungsschutzklage etc.)
- Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
- Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG)
2. Sonderformen eines Arbeitsverhältnisses (Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Berufsausbildung / BBiG)
3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Arbeitsförderung (SGB III)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthaltsG)
- Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SBG VII)
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)
4. Technischer und sozialer Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG)
- Arbeitszeitgesetz (Arbeitszeit, ArbZG)
- Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
- Jugendarbeitschutzgesetz (JarbSchG)
- Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
- Heimarbeitsgesetz
B. Kollektives Arbeitsrecht
- Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen)
- Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AEntG)
- Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Sprecherausschutzgesetz (SprAuG)
- Europäische Betriebsrätegesetz (EBRG)
- Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
etc.