Dazu auch unter Schwerpunkt: Immobilien in Deutschland und in der Türkei
Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:
- Immobilienerwerb nach deutschem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des (Notar-)Vertrages)
- Immobilienerwerb nach türkischem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages)
- Rechte und Pflichten aus dem Erwerb der Immobilie
- Finanzierung des Erwerbs
- Veräußerung, Belastung und Änderung des Rechts an der Immobilie (Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten, Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten, etc.)