Immobilienrecht

Dazu auch unter Schwerpunkt: Immobilien in Deutschland und in der Türkei

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Rechtsfragen:

  • Immobilienerwerb nach deutschem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des (Notar-)Vertrages)
  • Immobilienerwerb nach türkischem Recht (Vertragsanbahnung, inhaltliche Ausgestaltung des Vertrages)
  • Rechte und Pflichten aus dem Erwerb der Immobilie
  • Finanzierung des Erwerbs
  • Veräußerung, Belastung und Änderung des Rechts an der Immobilie (Vertragsverhandlungen mit Kaufinteressenten, Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten, etc.)
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