Firmengründung in der Türkei

Firmengründung in der Türkei Rechtsanwalt Emre Hizli   Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer Firma durch ausländische natürliche und juristische Personen in der Türkei (Stand 2014) Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 4875 vom 16.6.2003 betreffend ausländische Direktkapitalinvestitionen benötigen ausländische natürliche oder juristische Personen nicht mehr eine Genehmigung des Wirtschaftsministeriums, Generaldirektorat für Förderungen und ausländisches Kapital, auch muss nicht mehr ein Mindestbetrag von 50.000,- $ pro ausländischen Gesellschafter in die Türkei eingebracht werden. Ausländische natürliche und juristische Personen sind somit den inländischen türkischen Personen gleichgestellt, sofern in internationalen Abkommen und den besonderen gesetzlichen Bestimmungen nicht anderes vorgesehen ist, Art. 3 a Gesetz Nr. 4875. Bis Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 4875 konnten ausländische Personen nur eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft bzw. eine Niederlassung gründen, nun stehen alle Gesellschaftsformen zur Verfügung, allerdings sind die GmbH und die Aktiengesellschaft die üblichsten Gesellschaftsformen. Mit Inkrafttreten des neuen Handelsgesetzes Nr. 6102 zum 01.07.2012 können nun auch...
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Rechtliche Rahmenbedingungen des Erwerbs von Immobilien in der Türkei durch Ausländer

Rechtliche Rahmenbedingungen des Erwerbs von Immobilien in der Türkei durch Ausländer Rechtsanwalt Emre Hizli - eine kurze Darstellung   1. Ausländische natürliche und juristische Personen können und dürfen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beschränkungen Immobilien in der Türkei erwerben. 2. Bedingung für die Erwerbsmöglichkeit: nicht mehr als 10 % der privateigentumsfähigen Grundstücke des Provinzbezirkes sind im Eigentum von Ausländern. Im Übrigen kann und darf ein Ausländer landesweit insgesamt höchstens 30 Hektar Grundstücksfläche erwerben. 3. In bestimmten Sicherheitszonen, etwa in militärischen Zonen, ist es nicht möglich, Immobilien zu erwerben. Weitere Einschränkungen sind möglich. 4. Achtung unbebautes Grundstück : innerhalb von 2 Jahren muss gegenüber der zuständigen Behörden zur Genehmigung eine Projektvorlage hinsichtlich der voraussichtlichen, baulichen Nutzung erfolgen. Andernfalls besteht nach Fristsetzungen durch das Finanzministerium Veräußerungspflicht. Nach Fristablauf droht Zwangsveräußerung durch das Ministerium. 5. Kaufvertrag / Übergang: kein Abstraktionsprinzip in der Türkei, d.h. der Erwerb erfolgt durch Übertragung des Eigentums direkt beim Grundbuchamt, einer...
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Vortrag und Podiumsleitung zur doppelten Staatsangehörigkeit mit der damaligen Bundesjustizministerin

"Muss die Bundesrepublik Deutschland sich wirklich vor der doppelten Staatsangehörigkeit fürchten ?" Eine Vortrags- und Podiumsveranstaltung vom 11.07.2013, initiiert und geleitet von Rechtsanwalt Emre Hizli, auch in seiner damaligen Funktion als Vorsitzender des deutsch-türkischen Unternehmerverbandes in der Europäischen Metropolregion Nürnberg, kurz TIAD (Infos unter www.tiad.de / Vorsitzendentätigkeit von Januar 2010 bis Mai 2015). Mit dabei: ehemalige Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Hier ein Auszug aus dem Vortrag des Herrn Hizli: "...Das Deutsch-Türkische Juristennetzwerk in der Europäischen Metropolregion Nürnberg – ein Netzwerk des Unternehmerverbandes TIAD lädt heute in Kooperation mit dem Bildungscampus der Stadt Nürnberg ein zur Veranstaltung mit namhaften Persönlichkeiten zur Diskussion des Themas: „Muss die starke Bundesrepublik Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft wirklich fürchten?“ (...) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir greifen Forderungen nach der Möglichkeit einer Mehrstaatigkeit vor allem für die türkischen Mitbürger auf. In diese Richtung zielen auch die aktuellen Forderungen der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Wir werden rege über das...
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